Allgemeine Geschäftsbedingungen
Louis Stuber AG

Version Januar 2026

1. Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Louis Stuber AG (nachfolgend «LST»), die an oder gegenüber den Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») (beide zusammen nachfolgend «die Parteien») erbracht werden.

Anderslautende Bestimmungen des Kunden (z.B. Einkaufsbestimmungen) werden von LST ausdrücklich abgelehnt.

Diese AGB gelten als angenommen, wenn sie durch die Parteien schriftlich oder anderweitig vereinbart wurden. Änderungen oder Abweichungen der AGB sind schriftlich zu vereinbaren. Wurden die AGB für ein Vertragsverhältnis zwischen LST und dem Kunden vereinbart, dann gelten diese – auch ohne erneuten Verweis auf diese AGB – für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen LST und dem Kunden.

 

2. Vertragsinhalt / Vorbehalt der Schriftform

Die Leistungen und Lieferungen von LST sind in der Auftragsbestätigung resp. im schriftlichen Vertrag abschliessend umschrieben. Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat LST rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten von LST erschweren oder verunmöglichen könnten.

Der Kunde erbringt alle im Vertrag ihm zugewiesenen Leistungen und Lieferungen termingerecht und in der erforderlichen Qualität. Unterlässt er dies aus Gründen, die nicht LST zu vertreten hat, so hat er der LST die daraus resultierenden Mehrkosten zu erstatten.

Der Kunde gewährt LST den für die Abwicklung des Vertrages durch LST notwendigen Zugang zu den Räumlichkeiten und stellt sämtliche erforderlichen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.

Der Kunde stellt sicher, dass nicht von LST gelieferte Instrumente und Materialien den gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechen. LST übernimmt keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit oder Konformität solcher Komponenten. Jegliche Haftung von LST, die durch die Verwendung von nicht funktionstüchtigen oder nicht konformen Komponenten entsteht, wird ausdrücklich wegbedungen.

 

4. Lieferfristen

Sind Liefertermine vereinbart worden, verlängern sich diese angemessen, sofern die Gründe nicht von LST zu vertreten sind. D.h. insbesondere:

  • wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten oder Mitwirkungspflichten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist;
  • wenn LST Material oder Angaben, die sie für die Leistungserbringung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde Materialien oder Angaben nachträglich än-dert;
  • bei höherer Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Sabotage, Arbeitskon-flikten, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften (z.B. infolge krankheitsbeding-ter Ausfälle), Feuer, Explosionen, Maschinen- oder Gerätestörungen, Material- oder Ener-gieknappheit, behördlichen Massnahmen);
  • bei Verspätungen, die aufgrund von Abhängigkeiten bei Dritten entstehen;
  • bei Transportverzögerungen.

LST haftet nicht für Leistungsstörungen oder -verzug, betreffend ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Störung oder der Verzug durch die vorangehenden erwähnten Gründe eigetreten ist. LST hat bei Ereignissen von höherer Gewalt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt seitens des Kunden im Falle von Leistungsstörungen ist ausgeschlossen. LST behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.

 

5. Immaterialgüterrechte

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnisse sowie sämtliche immateriellen Schutzrechte und Eigentumsrechte daran bei LST.

Der Kunde erhält ein zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränktes, unkündbares, übertragbares, nicht ausschliessliches Verwendungsrecht.

(Angebots-)Unterlagen, Entwürfe, Pläne, Konzepte etc. zu Angeboten von LST dürfen ohne schriftliche Genehmigung von LST weder vervielfältigt noch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. LST behält sich rechtliche Schritte ausdrücklich vor, sollte der Kunde Unterlagen von LST in einer Weise verwenden, welche die Interessen von LST schädigt.

 

6. Datenschutz

LST erhebt und speichert Daten (z. B. Kundendaten, Pflichtenhefte, Layouts- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere im Rahmen der Beiziehung von Auftragsbearbeitern (z.B. Microsoft), oder sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von LST, welche integraler Bestandteil dieser AGB ist.

 

7. Ablieferung

Die Ablieferung erfolgt durch Vollendungserklärung oder durch Versand, sofern ein solcher vereinbart wurde. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung von LST entgegengenommen werden kann und sämtliche dafür notwendigen Vorkehrungen getroffen werden.

 

8. Prüfung

Der Kunde hat die Lieferung oder Leistung unmittelbar nach der Ablieferung oder Ausführung zu prüfen und allfällige Mängel LST innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.

Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt und frei von Mängeln. Nach begonnener Nutzung ist jede Beanstandung von Mängeln ausgeschlossen. Betrifft ein Mangel nur einen Teil der Lieferung oder Leistung, so gilt nur dieser Teil und nicht die gesamte Lieferung oder Leistung als mangelhaft.

 

9. Gewährleistung (Garantie)

LST gewährleistet, dass alle Lieferungen und Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen bzw. dass die entsprechenden Funktionen erfüllt werden. Für Lieferungen und Leistungen ausserhalb der Schweiz ist der Kunde verantwortlich, LST auf gegenüber der Schweiz abweichende Normen hinzuweisen.

Erweist sich die Lieferung oder Leistungserbringung bei der Ablieferung als nicht vertragsgemäss, so hat der Kunde LST Gelegenheit zu geben, die Mängel nach Wahl von LST durch Ersatzlieferung/-leistung oder Nachbesserung zu beheben. Andere Ansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind in jedem Fall:

  • Verbrauchsmaterialien;
  • Schäden infolge Abnützung, mangelhaftem Unterhalt, Missachtung von Betriebsvor-schriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von der LST ausgeführter Arbeiten oder höherer Gewalt.

Die Gewährleistungsfrist erlischt zudem vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen.

10. Gewährleistungsfristen

LST leistet für ihre Arbeiten während zwei Jahren Gewähr. Hingegen beschränkt sich die Gewährleistung für von Dritten zugekauftes Material auf die von diesen Dritten gewährte Garantie. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abschluss der Arbeiten, bei Lieferung mit der Entgegennahme des Kunden. Die Gewährleistungsfrist erlischt zudem vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen an von LST ausgeführten Arbeiten oder an von LST gelieferten Produkten vornehmen.

 

11. Vergütung

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Reisespesen (Zeit und Weg), Gebühren, Abgaben jeglicher Art, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung usw.

 

12. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen von LST sind in folgenden Teilzahlungen fällig und 10 Tage nach Rechnungstellung zu bezahlen:

  • 30 % des Rechnungsbetrages nach Vertragsabschluss;
  • 30 % des Rechnungsbetrages bei Beginn der Installation / Lieferung;
  • 30 % des Rechnungsbetrages bei Inbetriebnahme;
  • 10 %des Rechnungsbetrages nach Abnahme. Die Abnahme hat spätestens 30 Tage nach Inbetriebnahme zu erfolgen.

Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Ablieferung aus Gründen, welche die LST nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird oder wenn noch unwesentliche Teile von Lieferungen und Leistungen fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch von Lieferungen und Leistungen nicht ver-unmöglichen.

Hält der Kunde die Fälligkeitstermine nicht ein, so gerät dieser in allen Fällen ohne Mahnung in Verzug. Mahnt LST den Kunden, ist pro Mahnung ein Betrag von CHF 30.00 geschuldet. LST behält es sich vor, bei Nichtbezahlung innerhalb der gewährten Zahlungsfrist Verzugszinse in Höhe von 5% p.a. geltend zu machen.

Ist der Kunde in Verzug, kann LST unbeschadet ihrer übrigen Ansprüche sämtliche Lieferungen und Leistungen einstellen resp. zurückhalten.

Der Kunde darf Zahlungen aufgrund von Beanstandungen weder zurückbehalten noch verrechnen.

 

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist nach Wahl von LST am Sitz von LST oder am Lieferort resp. am Ort der Leistung.

 

14. Gefahrenübergang

LST trägt die volle Gefahr für die gesamte Lieferung und Leistung bis zur Ablieferung.

 

15. Haftung

LST haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung auf maximal hundert Prozent der geschuldeten Vergütung beschränkt. Bei periodisch wiederkehrenden Vergütungen ist die Haftung auf maximal hundert Prozent der jährlich zu bezahlenden Vergütung beschränkt.

LST übernimmt keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden. Dazu zählen unter anderem entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Mangelfolgeschäden sowie Schäden infolge von Datenverlust.

Für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 OR wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen.

 

16. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Maschinen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LST. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist LST berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden in das entsprechende Register eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, LST sämtliche hierfür notwenigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde darf die gelieferten Maschinen und Komponenten nur veräussern, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen, wenn er sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis vollständig erfüllt hat.

Der Kunde hat gelieferte Vertragsgegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten sorgfältig aufzubewahren, Instand zu halten, gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Unfall, Wasser und sonstige Risiken zu schützen, zu versichern und alle zumutbaren Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch von LST weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

 

17. Einseitige Vertragsauflösung

Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung der Lieferungen und Leistungen von LST erheblich verändern oder auf ihre Möglichkeit der Leistungserbringung erheblich einwirken, sowie bei nachträglicher Unmöglichkeit der Leistungserbringung, passen die Parteien den Vertrag angemessen an.

Kommt eine solche Vertragsanpassung nicht innert angemessener Frist zustande, kann LST mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

Die Haftung von LST für direkte, indirekte sowie Folgeschäden, die aufgrund einer einseitigen Vertragsauflösung durch LST entstehen können, wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen.

 

18. Änderung der AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

 

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke ent-halten sollten.

  

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten gilt der Sitz von LST als Gerichtsstand. LST ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu belangen.

Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem, nationalem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (insbesondere das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vom 18.12.1987). Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich wegbedungen.